Studien- und Lehrformen
Über Studien- und Lehrformen legt die Satzung des Sokrates-Universitäts-Vereins e.V. folgendes fest:
§ 13 Studium
(1) Das Studium erfolgt über folgende verschiedene Formen der Kenntnis- und
Fähigkeitsaneignung:
1. Das angeleitete Literaturstudium durch den Hochschullehrer, der dem Studierenden
angibt, welche Literatur in welchem Zeitraum, etwa 14 Tage, durchzuarbeiten ist und
der die erworbenen Kenntnisse abprüft, korrigiert und weitere zu erarbeitende Literatur
zu einem erneut zu vereinbarenden Termin vergibt.
2. Das angeleitete Aufgaben- und Problemlösen. Dazu werden in einem zeitlichen
Rhythmus von Hochschullehrern oder Assistenten Aufgaben gestellt, deren schriftliche
Lösungen vor dem Erhalt neuer Aufgaben einzureichen sind.
3. Vorlesungen in einem virtuellen Hörsaal durch die Hochschullehrer mit der
Möglichkeit zur Beantwortung von Fragen. Die Software des virtuellen Hörsaals wird
durch Mitarbeiter des Sokrates-Universitäts-Vereins in den Computern der
Studierenden installiert.
4. Diskussion von Lösungen der Übungen im Aufgaben- und Problemlösen im
virtuellen Hörsaal durch Hochschullehrer oder deren Assistenten.
5. Wochenendseminare zu ausgewählten Themenbereichen, zu denen die
Studieren-den selbsterarbeitete Referate vortragen, um sich die über die Erarbeitung
von Fach-wissen hinaus notwendigen rhetorischen Kenntnisse und Fähigkeiten
anzueignen.
6. Wochenend-Praktika oder –Exkursionen, für die vor allem Hochschulassistenten
der bestehenden Universitäten verpflichtet werden können, um deren Verdienst etwas
anzuheben.
7. Intensivkurse in den Räumen staatlicher Universitäten während der
Semesterferien, die sich auch über längere Zeiträume von einigen Wochen erstrecken
können, wobei diese Unterrichtsform erst in späteren Ausbauphasen vorgesehen ist,
etwa wenn eine akademische Ausbildung aus überseeischen Gebieten mit geringen
akademischen Bildungsangeboten in Zusammenarbeit mit deutschen Firmen als
wünschenswert erscheint.
(2) Die Betreuung der Studierenden durch einen Hochschullehrer
erfolgt im Normalfall in
dessen privaten Arbeitsräumen. Durch die regelmäßige persönliche Kontrolle des
Ausbildungsstandes können die Hochschullehrer nach Absprache mit den
Studierenden entscheiden, wann der erforderliche Leistungsstand für eine
Zwischenprüfung oder ein Schlußexamen erreicht ist. Ein entsprechendes
Betreuungsverfahren wird zur Anfertigung der Examensarbeit angewandt.