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Mitglied werden
Sokrates
Universitäts
Verein
e.V.

Aufnahme

Über die Aufnahme der verschiedenen Arten von Mitgliedern legt die Satzung des Sokrates-Universitäts-Vereins e.V. folgendes fest:

§ 5 Mitgliedschaft

(1) Ordentliche Mitglieder

Ordentliches Mitglied kann jede natürliche Person werden, die
1. sich an einer deutschen Universität habilitiert hat oder
2. einen in Deutschland anerkannten Doktorgrad besitzt und über einschlägige
Lehrerfahrungen verfügt.

(2) Außerordentliche Mitglieder

Außerordentliches Mitglied kann jede natürliche Person werden, die
1. durch eine Eingangsprüfung die Studienberechtigung im Sokrates-Universitäts-
Verein erworben hat oder die
2. an einer deutschen Universität oder Hochschule ein Staatsexamen abgelegt hat
oder die
3. den akademischen Titel des Magisters/Masters/Universitäts-Diploms oder des
Bachalaureus/Bachelors/Fachhochschul-Diploms führen darf.

(3) Fördernde Mitglieder

Zu fördernden Mitgliedern können natürliche oder juristische Personen erklärt werden,
die den Sokrates-Universitäts-Verein materiell oder ideell unterstützen.

(4) Ehrenmitglieder

Die Ehrenmitgliedschaft können natürliche oder juristische Personen erwerben, die
sich um die Förderung der Wissenschaft und insbesondere um die Förderung des
Sokrates-Universitäts-Vereins in besonderem Maße verdient gemacht haben und die
mit bemerkenswerten eigenen wissenschaftlichen Arbeiten hervorgetreten sind.

(5) Gründungsmitglieder

Gründungsmitglied ist, wer in wenigstens einer der beiden Gründungsveranstaltungen
nach der jeweiligen Beschlußfassung der Vereinssatzung diese unterschrieben
hat oder wer durch Beschluß des Rektorats Mitglied geworden ist, bevor die
Eintragung in das Vereinsregister der Stadt Hamburg vorgenommen worden ist.
Gründungsmitglieder können auch juristische Personen sein. Gründungsmitglieder
sind Mitglieder des Konsistoriums solange sie der Sokrates-Universitäts-Verein
angehören. Falls die Anzahl der Konsistoriumsmitglieder durch die Zahl der
Gründungsmitglieder zu groß werden sollte, kann das Konsistorium eine
Delegationsregelung einführen.

(6) Aufnahme der Mitglieder

Wer ordentliches, außerordentliches oder förderndes Mitglied werden möchte, stellt
einen Antrag an das Rektorat und reicht erforderlichenfalls zugleich seine Unterlagen
über seine akademischen Qualifikationen ein. Das Rektorat entscheidet über die
Aufnahme mit einfacher Mehrheit.

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