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Sokrates
Universitäts
Verein
e.V.

Die Fakultäten


Satzungsbestimmungen über die Fakultäten

Die gültige Vereinssatzung legt zu den Fakultäten folgendes fest:

§ 11 Die Fakultäten
(1) Die Gliederung des Sokrates-Universitäts-Vereins nach Fachgebieten erfolgt durch
folgende insgesamt 12 Fakultäten:

I. Philosophische und Grundlagenfakultät,
II. Religiologische Fakultät,
III. Kommunikationswissenschaftliche Fakultät,
IV. Historiologische Fakultät,
V. Fakultät der Wissenschaften der unbelebten Natur,
VI. Fakultät der Wissenschaften der belebten Natur,
VII. Humanwissenschaftliche Fakultät,
VIII. Fakultät für Ernährung und Naturschutz,
IX. Technische Fakultät,
X. Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät,
XI. Staats- und rechtswissenschaftliche Fakultät,
XII. Fakultät für Inter- und Transdisziplinarität.

(2) Die Organisation des Lehrbetriebes liegt in der Hand der Fakultäten. Eine Fakultät
wird geleitet durch ein Dekanatskollegium, das aus dem Dekan, zwei Prodekanen und
einem Dekanatskämmerer besteht. Die weiteren Funktionen zur Leitung der
Fakultäten werden analog den Rektoratsfunktionen vom Dekanatskollegium bestimmt
und zum Dekanat erweitert.
(3) Das Dekanat gibt sich eine Geschäftsordnung, in der eine Finanzordnung enthalten
ist.
(4) Das Dekanat erarbeitet die Studien- und Prüfungsordnungen der Fächer unter
Mitwirkung der Fachkollegen.
(5) Nach der erstmaligen Bestellung des Dekanatskollegiums durch das Rektorat, werden
die Mitglieder des Dekanatskollegiums analog zur Wahl des Rektoratskollegiums
durch das Konsistorium vom Fakultätskonvent gewählt. Der Fakultätskonvent besteht
aus den der Fakultät zugeordneten Mitgliedern, die auf Mitgliederversammlungen als
Koventsmitglieder gewählt wurden.

Die Funktionen der Fakultäten zur Behandlung des Ganzen der Wissenschaft sind auf dem Diskussionsstand, wie er in der Vorlesung Theorie der Wissenschaft Teil 4 im Abschnitt 3.3 Die Funktionsbeschreibungen der Fakultäten angegeben ist. Siehe hier.

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